Allgemeine Geschäftsbedingungen Pictagon GbR

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Pictagon GbR (nachfolgend Agentur) und ihrem Auftraggeber (nachfolgend Kunde). Entgegenstehende AGBs des Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

2. Urheberrecht und Nutzungsrecht

2.1 Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seine Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
2.2 Für sämtliche Arbeiten der Agentur als persönliche, geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Die Agentur überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht erteilt . Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
2.4 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

3. Vergütung

3.1 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die die Agentur für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
3.2 Sonderleistungen wie z. B. die Umarbeitung oder Änderungen von Entwürfen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Kunden zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden Kosten und Spesen berechnet.
3.4 Die Vergütungen sind bei erbrachter Leistung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als 3 Wochen oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind in Absprache mit dem Kunden, angemessene Abschlagszahlungen zu entrichten, die sich an dem Projektfortschritt orientieren.
3.5 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
3.6 Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen, soweit nicht anders vereinbart.

4. Fremdleistungen

4.1 Die Vergabe von Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt die Agentur nach Vereinbarung mit dem Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. Die Agentur haftet nicht für Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
4.2 Soweit die Agentur auf Veranlassung des Kunden Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Kunde die Agentur von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An sämtlichen Arbeiten der Agentur werden nur Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Sämtliche Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

6. Herausgabe von Daten

6.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet, Konstruktionsdaten, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Kunde, dass die Agentur ihm Konstruktionsdaten, Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6.2 Hat die Agentur dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur verändert werden.
6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten, online und offline, trägt der Kunde.
6.4 Die Agentur haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Kunden entstehen.

7. Haftung

7.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeit wird von der Agentur nicht übernommen; gleiches gilt für die Schutzfähigkeit.
7.2 Der Kunde übernimmt mit der ihm obliegenden Genehmigung der Arbeiten bzw. der Freigabe der Produktion oder Veröffentlichung die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Agentur, stellt er diese von der Haftung frei.
7.3 Vertragliche Ansprüche und Rechte sowie Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche oder Schäden wurden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
7.4 Stellt der Kunde der Agentur zur Ausführung des Auftrags Daten und Dokumente jedweder Art zur Verfügung, so erklärt er gleichzeitig, dass er zu deren Verwendung und Weitergabe berechtigt ist und die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine Urheber- oder Markenrechtsverletzung, die durch Verwendung dieser Daten entstehen könnte, zu prüfen.
7.5 Eine Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur berechtigt nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorgaben und Vorstellungen des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
7.6 Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Belegexemplare

Von vervielfältigten Werken sind der Agentur mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die diese auch im Rahmen vom Präsentationen und Eigenwerbung verwenden darf.

9. Kennzeichnung

Die Agentur ist berechtigt, auf allen entwickelten Informationsmitteln und Maßnahmen auf die Agentur hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10. Vertraulichkeit

Die Agentur verpflichtet sich, über die ihr bekannt werdenden Einzelheiten des Geschäftsbetriebs des Kunden gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Die Agentur kann von dieser Verpflichtung nur durch Anweisung des Kunden entbunden werden, wenn die Erfüllung des Auftrags gerade eine Mitteilung über vertrauliche Einzelheiten erforderlich macht.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
11.2 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Pictagon GbR / Stand 08.2014